Fremdwörterlexikon
Kombilohn
Kọm|bi|lohn 〈m. ; Gen.: -(e)s, Pl.: -löh|ne; Politik〉 Bereitstellung von finanziellen Mitteln für Arbeitslose od. Sozialhilfeempfänger mit dem Ziel, ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln
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