Fremdwörterlexikon
Kollektivvertrag
Kol|lek|tiv|ver|trag 〈m. ; Gen.: -(e)s, Pl.: -trä|ge〉1. Staatsvertrag zwischen mehreren Staaten, völkerrechtlicher Vertrag
2. zwischen Gewerkschafts- u. Unternehmensverband eines Berufszweiges geschlossener Gesamtarbeitsvertrag
3. 〈DDR〉 zwischen Betriebs- u. Betriebsgewerkschaftsleitung geschlossener Vertrag über die beiderseitigen Pflichten zur Erfüllung der Betriebspläne; Betriebs\~
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