Fremdwörterlexikon
			
						
			Kollegialgericht
                        
Kol|le|gi|al|ge|richt 〈n. ; Gen.: -(e)s, Pl.: -e〉 Gericht, bei dem mehrere Richter entscheiden, im Gegensatz zum Einzelrichter
		Kol|le|gi|al|ge|richt 〈n. ; Gen.: -(e)s, Pl.: -e〉 Gericht, bei dem mehrere Richter entscheiden, im Gegensatz zum Einzelrichter

