Fremdwörterlexikon
Klausur
Klau|sur 〈f. ; Gen.: -, Pl.: -en〉1. 〈unz. 〉
a) Abgeschlossenheit, Einsamkeit
b) Verbot für Fremde, die privaten Räume eines Klosters zu betreten
c) Verbot für Ordensangehörige, bestimmte Räume ohne Erlaubnis zu verlassen; jmdm. \~ auferlegen; er lebt in strenger \~
2. 〈zählb. 〉
a) die Räume, deren Betreten Fremden verboten ist
b) in einem Raum allein od. zu mehreren unter Aufsicht angefertigte Prüfungsarbeit
[Etym.: < lat. clausura »Verschluss, Einschließung«; zu claudere »schließen«]
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