Fremdwörterlexikon
Kick-back
Kick-back auch: Kick|back 〈[-bæ̣k] m. ; Gen.: - od. -s, Pl.: -s; umg. ; Wirtsch. 〉 offiziell gewährter Rabatt im Rahmen einer Auftragsvergabe od. Auftragsakquise, der aber tatsächlich an den Auftraggeber od. den Vermittler des Geschäfts geht [Etym.: < engl. kickback »Schmiergeld«]
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