Fremdwörterlexikon
Kasuistik
Ka|su|ịs|tik 〈f. ; Gen.: -; Pl.: unz. 〉1. 〈Ethik〉 Lehre von bestimmten Einzelfällen innerhalb der Morallehre u. dem dafür richtigen Verhalten
2. 〈Rechtsw. 〉 Methode, einen Fall als Einzelfall nach den nur für ihn zutreffenden Tatbeständen zu beurteilen u. die allg. Rechtsvorschriften nicht dogmat., sondern modifiziert auf ihn anzuwenden
3. 〈fig. 〉 Haarspalterei, Wortklauberei [Etym.: < lat. casus (conscientiae) »Gewissensfälle«]
Ka|su|ịs|tik 〈f. ; Gen.: -; Pl.: unz. 〉1. 〈Ethik〉 Lehre von bestimmten Einzelfällen innerhalb der Morallehre u. dem dafür richtigen Verhalten
2. 〈Rechtsw. 〉 Methode, einen Fall als Einzelfall nach den nur für ihn zutreffenden Tatbeständen zu beurteilen u. die allg. Rechtsvorschriften nicht dogmat., sondern modifiziert auf ihn anzuwenden
3. 〈fig. 〉 Haarspalterei, Wortklauberei [Etym.: < lat. casus (conscientiae) »Gewissensfälle«]