Fremdwörterlexikon
kapitulieren
ka|pi|tu|lie|ren 〈V. 〉1. 〈früher〉 eine Kapitulation (1) abschließen
2. 〈allg. 〉 eine Kapitulation (2) vereinbaren, sich ergeben
3. 〈fig. 〉 zu streiten, zu argumentieren aufhören, aufgeben [Etym.: < frz. capituler »bezügl. eines Vertrages (bes. eines Übergabevertrages) verhandeln« < mlat. capitulare »über einen Vertrag (bzw. über dessen Hauptpunkte) verhandeln«; → Kapitel]
ka|pi|tu|lie|ren 〈V. 〉1. 〈früher〉 eine Kapitulation (1) abschließen
2. 〈allg. 〉 eine Kapitulation (2) vereinbaren, sich ergeben
3. 〈fig. 〉 zu streiten, zu argumentieren aufhören, aufgeben [Etym.: < frz. capituler »bezügl. eines Vertrages (bes. eines Übergabevertrages) verhandeln« < mlat. capitulare »über einen Vertrag (bzw. über dessen Hauptpunkte) verhandeln«; → Kapitel]