Fremdwörterlexikon
Kaduzierung
Ka|du|zie|rung 〈f. ; Gen.: -, Pl.: -en; Wirtsch. 〉 zwangsweiser Ausschluss eines Aktionärs od. Gesellschafters aufgrund nicht erbrachter Einlagen, wobei gleichzeitig der Gesellschaftsanteil u. bereits geleistete Zahlungen für verlustig erklärt werden
Ka|du|zie|rung 〈f. ; Gen.: -, Pl.: -en; Wirtsch. 〉 zwangsweiser Ausschluss eines Aktionärs od. Gesellschafters aufgrund nicht erbrachter Einlagen, wobei gleichzeitig der Gesellschaftsanteil u. bereits geleistete Zahlungen für verlustig erklärt werden