Fremdwörterlexikon
Justiziar
Jus|ti|zi|ar 〈m. ; Gen.: -s, Pl.: -e〉 Rechtsbeistand eines Betriebes od. einer Behörde; oV [Etym.: < mlat. iustitiarius; zu lat. iustitia »Gerechtigkeit«]
Justitia / Justitiar / Justiziar: (Laut-Buchstaben-Zordnung) Bei der Schreibung abgeleiteter Wortformen wird stärker das Stammprinzip berücksichtigt. Lässt sich die flektierte Form auf ein Substantiv, das auf »z« endet, wie z. B. Justiz, zurückführen, gilt die Stammschreibung als Hauptvariante. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Eigennamen wie z. B. »Justitia«, deren Schreibung durch die Bestimmungen der lateinischen Herkunftssprache festgelegt ist.
Jus|ti|zi|ar 〈m. ; Gen.: -s, Pl.: -e〉 Rechtsbeistand eines Betriebes od. einer Behörde; oV [Etym.: < mlat. iustitiarius; zu lat. iustitia »Gerechtigkeit«]
Justitia / Justitiar / Justiziar: (Laut-Buchstaben-Zordnung) Bei der Schreibung abgeleiteter Wortformen wird stärker das Stammprinzip berücksichtigt. Lässt sich die flektierte Form auf ein Substantiv, das auf »z« endet, wie z. B. Justiz, zurückführen, gilt die Stammschreibung als Hauptvariante. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Eigennamen wie z. B. »Justitia«, deren Schreibung durch die Bestimmungen der lateinischen Herkunftssprache festgelegt ist.