Fremdwörterlexikon
			
						
			Justitiar
                        
Jus|ti|ti|ar 〈m. ; Gen.: -s, Pl.: -e〉 = Justiziar
Justitia / Justitiar / Justiziar: (Laut-Buchstaben-Zordnung) Bei der Schreibung abgeleiteter Wortformen wird stärker das Stammprinzip berücksichtigt. Lässt sich die flektierte Form auf ein Substantiv, das auf »z« endet, wie z. B. Justiz, zurückführen, gilt die Stammschreibung als Hauptvariante. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Eigennamen wie z. B. »Justitia«, deren Schreibung durch die Bestimmungen der lateinischen Herkunftssprache festgelegt ist.
			
		
		Jus|ti|ti|ar 〈m. ; Gen.: -s, Pl.: -e〉 = Justiziar
Justitia / Justitiar / Justiziar: (Laut-Buchstaben-Zordnung) Bei der Schreibung abgeleiteter Wortformen wird stärker das Stammprinzip berücksichtigt. Lässt sich die flektierte Form auf ein Substantiv, das auf »z« endet, wie z. B. Justiz, zurückführen, gilt die Stammschreibung als Hauptvariante. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Eigennamen wie z. B. »Justitia«, deren Schreibung durch die Bestimmungen der lateinischen Herkunftssprache festgelegt ist.

