Fremdwörterlexikon
Justitiar
Jus|ti|ti|ar 〈m. ; Gen.: -s, Pl.: -e〉 = Justiziar 
Justitia / Justitiar / Justiziar: (Laut-Buchstaben-Zordnung) Bei der Schreibung abgeleiteter Wortformen wird stärker das Stammprinzip berücksichtigt. Lässt sich die flektierte Form auf ein Substantiv, das auf »z« endet, wie z. B. Justiz, zurückführen, gilt die Stammschreibung als Hauptvariante. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Eigennamen wie z. B. »Justitia«, deren Schreibung durch die Bestimmungen der lateinischen Herkunftssprache festgelegt ist.
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