Fremdwörterlexikon
Justitia
Jus|ti|tia 〈f. ; Gen.: -; Pl.: unz. 〉 Personifizierung, Symbol der Gerechtigkeit (dargestellt als weibl. Figur mit verbundenen Augen u. einer Waage in der Hand) [Etym.: lat. Name der Göttin der Gerechtigkeit]
Justitia / Justitiar / Justiziar: (Laut-Buchstaben-Zordnung) Bei der Schreibung abgeleiteter Wortformen wird stärker das Stammprinzip berücksichtigt. Lässt sich die flektierte Form auf ein Substantiv, das auf »z« endet, wie z. B. Justiz, zurückführen, gilt die Stammschreibung als Hauptvariante. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Eigennamen wie z. B. »Justitia«, deren Schreibung durch die Bestimmungen der lateinischen Herkunftssprache festgelegt ist.
Jus|ti|tia 〈f. ; Gen.: -; Pl.: unz. 〉 Personifizierung, Symbol der Gerechtigkeit (dargestellt als weibl. Figur mit verbundenen Augen u. einer Waage in der Hand) [Etym.: lat. Name der Göttin der Gerechtigkeit]
Justitia / Justitiar / Justiziar: (Laut-Buchstaben-Zordnung) Bei der Schreibung abgeleiteter Wortformen wird stärker das Stammprinzip berücksichtigt. Lässt sich die flektierte Form auf ein Substantiv, das auf »z« endet, wie z. B. Justiz, zurückführen, gilt die Stammschreibung als Hauptvariante. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Eigennamen wie z. B. »Justitia«, deren Schreibung durch die Bestimmungen der lateinischen Herkunftssprache festgelegt ist.