Fremdwörterlexikon
Jussiv
Jus|siv 〈m. ; Gen.: -s, Pl.: -e [-və]; Sprachw. 〉 Modus des Verbs, der keinen direkten Imperativ darstellt, jedoch die sichere Erwartung einer Handlung zum Ausdruck bringt, z. B. »er möge sich beeilen«, »sie soll sich gedulden« [Etym.: < lat. iussum »Geheiß, Verordnung, Befehl«]
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