Fremdwörterlexikon
juristisch
ju|rịs|tisch 〈Adj. 〉1. die Rechtswissenschaft betreffend, zu ihr gehörig, auf ihr beruhend, mit ihrer Hilfe; \~e Fakultät
2. rechtlich, rechtswissenschaftlich
3. vom gesetzl. Standpunkt aus; \~ einwandfrei
4. \~e Person mehrere Personen od. Institutionen, die vom Staat als Rechtsobjekt anerkannt werden
ju|rịs|tisch 〈Adj. 〉1. die Rechtswissenschaft betreffend, zu ihr gehörig, auf ihr beruhend, mit ihrer Hilfe; \~e Fakultät
2. rechtlich, rechtswissenschaftlich
3. vom gesetzl. Standpunkt aus; \~ einwandfrei
4. \~e Person mehrere Personen od. Institutionen, die vom Staat als Rechtsobjekt anerkannt werden