Fremdwörterlexikon
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junk|ti|mie|ren 〈V. ; Rechtsw. ; österr. 〉 mithilfe eines Junktims verbinden; Gesetzesvorlagen \~
junk|ti|mie|ren 〈V. ; Rechtsw. ; österr. 〉 mithilfe eines Junktims verbinden; Gesetzesvorlagen \~