Fremdwörterlexikon
Junktim
Jụnk|tim 〈n. ; Gen.: -s, Pl.: -s〉 Verbindung u. Behandlung mehrerer Gesetzesvorlagen, die nur entweder alle angenommen od. alle abgelehnt werden können [Etym.: < lat. iunctim »vereinigt, verbunden, miteinander«; zu iungere »verbinden«]
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