Fremdwörterlexikon
Juniorpartner
Ju|ni|or|part|ner 〈m. ; Gen.: -s, Pl.: -; Wirtsch. 〉 mit weniger Rechten ausgestatteter (jüngerer) Teilhaber an einem Unternehmen [Etym.: < lat. iunior »jünger« + Partner]
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