Fremdwörterlexikon
Isolationshaft
I|so|la|ti|ons|haft 〈f. ; Gen.: -; Pl.: unz. 〉 Sondervollzug in Justizvollzugsanstalten, der die Trennung einzelner Häftlinge od. kleinerer Gruppen von den übrigen Anstaltsinsassen vorsieht, z. B. in Gefängnissen mit einem Hochsicherheitstrakt [Etym.: → Isolation]
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