Fremdwörterlexikon
ipso jure
ịp|so ju|re durch das Recht selbst, von Rechts wegen, an u. für sich (eine Rechtsformel) [Etym.: lat. ]
ịp|so ju|re durch das Recht selbst, von Rechts wegen, an u. für sich (eine Rechtsformel) [Etym.: lat. ]