Fremdwörterlexikon
intestabel
in|tes|ta|bel 〈Adj. ; Rechtsw. 〉 gesetzlich unfähig, ein Testament zu machen od. als Zeuge vor Gericht zu erscheinen; eine intestable Person [Etym.: < lat. intestabilis »unfähig vor Gericht Zeuge zu sein od. ein Testament zu machen«; zu testis »Zeuge«]
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