Fremdwörterlexikon
Intendant
In|ten|dạnt 〈m. ; Gen.: -en, Pl.: -en〉1. militär. Verwaltungsbeamter, Vorsteher einer Intendantur
2. Leiter eines Theaters od. Rundfunksenders
3. = Präfekt (3) [Etym.: frz. , »Aufseher, Verwalter«, < lat. intendere »seine Aufmerksamkeit auf etwas richten«]
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