Fremdwörterlexikon
Instrumentar
◆ In|stru|men|tar 〈n. ; Gen.: -s, Pl.: -e〉 oV 1. alle zu einem bestimmten Zweck od. einer bestimmten (wissenschaftl.) Tätigkeit benötigten Instrumente, Instrumenteneinrichtung; ärztl. \~
2. 〈Musik〉 Gesamtbestand der verwendeten Musikinstrumente, z. B. einer Epoche
◆ Die Buchstabenfolge in|str… kann auch ins|tr…, inst|r… getrennt werden.
◆ In|stru|men|tar 〈n. ; Gen.: -s, Pl.: -e〉 oV 1. alle zu einem bestimmten Zweck od. einer bestimmten (wissenschaftl.) Tätigkeit benötigten Instrumente, Instrumenteneinrichtung; ärztl. \~
2. 〈Musik〉 Gesamtbestand der verwendeten Musikinstrumente, z. B. einer Epoche
◆ Die Buchstabenfolge in|str… kann auch ins|tr…, inst|r… getrennt werden.