Fremdwörterlexikon
Initiativrecht
◆ In|i|ti|a|tiv|recht 〈[-tsja-] n. ; Gen.: -(e)s; Pl.: unz. ; Rechtsw. 〉 Recht, Gesetzesentwürfe ins Parlament einzubringen
◆ Die Buchstabenfolge in|it… kann auchi|nit… getrennt werden.
◆ In|i|ti|a|tiv|recht 〈[-tsja-] n. ; Gen.: -(e)s; Pl.: unz. ; Rechtsw. 〉 Recht, Gesetzesentwürfe ins Parlament einzubringen
◆ Die Buchstabenfolge in|it… kann auchi|nit… getrennt werden.