Fremdwörterlexikon
Initiativrecht
In|i|ti|a|tiv|recht 〈[-tsja-] n. ; Gen.: -(e)s; Pl.: unz. ; Rechtsw. 〉 Recht, Gesetzesentwürfe ins Parlament einzubringen 
Die Buchstabenfolge in|it… kann auchi|nit… getrennt werden.
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