Fremdwörterlexikon
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In|diz 〈n. ; Gen.: -es, Pl.: -di|zi|en〉 oV 1. Tatsache, die auf das Vorhandensein einer anderen schließen lässt
2. Tatsache, die eine Straftat nicht unmittelbar erweist, aber auf diese schließen lässt [Etym.: < lat. indicium »Anzeichen, Beweis«]
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