Fremdwörterlexikon
Indentgeschäft
In|dẹnt|ge|schäft 〈n. ; Gen.: -(e)s, Pl.: -e〉 überseeisches Warengeschäft, bei dem ein Lieferant den Vertrag erst dann als bindend ansieht, wenn erselbst zu angemessenen Bedingungen einkaufen kann [Etym.: zu lat. indentare »einzähnen, einkerben«, < in… »hinein…« + dens »Zahn«]
In|dẹnt|ge|schäft 〈n. ; Gen.: -(e)s, Pl.: -e〉 überseeisches Warengeschäft, bei dem ein Lieferant den Vertrag erst dann als bindend ansieht, wenn erselbst zu angemessenen Bedingungen einkaufen kann [Etym.: zu lat. indentare »einzähnen, einkerben«, < in… »hinein…« + dens »Zahn«]