Fremdwörterlexikon
Indemnität
In|dem|ni|tät 〈f. ; Gen.: -; Pl.: unz. 〉1. Straffreiheit
2. nachträgl. Zustimmung der Volksvertretung zu einer verfassungswidrigen Maßnahme der Regierung [Etym.: < lat. indemnitas »Schadlosigkeit«]
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