Fremdwörterlexikon
in contumaciam
in con|tu|ma|ci|am 〈Rechtsw. ; nur in der Wendung〉 \~; verurteilen in Abwesenheit [Etym.: lat. , »bei Widerspenstigkeit; gegen den Widerstand (des Beschuldigten, vor Gericht zu erscheinen)«]
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