Fremdwörterlexikon
immobilisieren
im|mo|bi|li|sie|ren 〈V. 〉1. bewegl. Güter \~ zu unbeweglichen Gütern machen
2. rechtlich wie eine Liegenschaft behandeln
3. Gelenke, Glieder \~ 〈Med. 〉 unbeweglich machen, ruhig stellen
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: immobilisieren