Fremdwörterlexikon
Immission
Im|mis|si|on 〈f. ; Gen.: -, Pl.: -en〉1. Amtseinsetzung, Amtseinweisung
2. 〈Rechtsw. 〉 Einwirkungauf das benachbarte Grundstück; \~ durch Rauch, Geruch o. Ä.
3. Einwirkung von Schadstoffen auf die Umwelt (als Folge von Emissionen) [Etym.: < lat. immissio »das Hineinlassen«; zu immittere »hineinsenden, hineinlassen«]
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