Fremdwörterlexikon
Frittüre
Frit|tü|re 〈f. ; Gen.: -, Pl.: -n〉1. heißes Fett zum Ausbacken für Teig
2. das Gebackene selbst, Schmalzgebäck [Etym.: < frz. friture »das Backen, Braten (in der Pfanne); Gebratenes«]
 
Frittüre: (Laut-Buchstaben-Zuordnung) Die Schreibung von abgeleiteten Wörtern richtet sich nach der Schreibung des zugrunde liegenden Substantivs. Nach dem Stammerhaltungsprinzip sind demzufolge vom Grundwort »Fritte« abgeleitete Begriffe (→ a. s. Fritteuse, frittieren) künftig mit Doppelkonsonant zu schreiben.
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