Fremdwörterlexikon
Fraktion
Frak|ti|on 〈f. ; Gen.: -, Pl.: -en〉1. 〈Politik〉
a) die Vertreter einer Partei innerhalb der Volks- od. Gemeindevertretung
b) Gruppe innerhalb einer Partei
2. 〈Chemie; Physik〉 Teil eines Stoffgemisches, der durch eine physikal. od. chem. Methode davon abgetrennt wurde u. sich hinsichtlich der angewandten Trennungsmethode, also z. B. im Siedepunkt, der Kristallisationstemperatur, der Löslichkeit in einem Lösungsmittel, der Korngröße (bei festen Stoffen), einheitlicher verhält als das Ausgangsgemisch [Etym.: < lat. fractio »Bruch«]
Frak|ti|on 〈f. ; Gen.: -, Pl.: -en〉1. 〈Politik〉
a) die Vertreter einer Partei innerhalb der Volks- od. Gemeindevertretung
b) Gruppe innerhalb einer Partei
2. 〈Chemie; Physik〉 Teil eines Stoffgemisches, der durch eine physikal. od. chem. Methode davon abgetrennt wurde u. sich hinsichtlich der angewandten Trennungsmethode, also z. B. im Siedepunkt, der Kristallisationstemperatur, der Löslichkeit in einem Lösungsmittel, der Korngröße (bei festen Stoffen), einheitlicher verhält als das Ausgangsgemisch [Etym.: < lat. fractio »Bruch«]