Fremdwörterlexikon
formaljuristisch
for|mal|ju|ris|tisch 〈Adj. 〉 äußerlich dem Gesetz völlig gemäß; rein \~ liegt der Sachverhalt klar
for|mal|ju|ris|tisch 〈Adj. 〉 äußerlich dem Gesetz völlig gemäß; rein \~ liegt der Sachverhalt klar