Fremdwörterlexikon
Filialprokura
Fi|li|al|pro|ku|ra 〈f. ; Gen.: -, Pl.: -ku|ren; Wirtsch. 〉 nur für eine od. mehrere Filialen eines Unternehmens gültige Prokura
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Filialprokura