Fremdwörterlexikon
fiduziarisch
fi|du|zi|a|risch 〈Adj. ; Rechtsw. 〉 treuhänderisch; \~e Sicherheiten hinsichtlich ihres Zustandekommens u. Fortbestehens vom Vorhandensein eines gesicherten Anspruchs unabhängige Kreditsicherheit [Etym.: < lat. fiduciarius; zu fiducia »Vertrauen, Überlassung auf Treu und Glauben«]
fi|du|zi|a|risch 〈Adj. ; Rechtsw. 〉 treuhänderisch; \~e Sicherheiten hinsichtlich ihres Zustandekommens u. Fortbestehens vom Vorhandensein eines gesicherten Anspruchs unabhängige Kreditsicherheit [Etym.: < lat. fiduciarius; zu fiducia »Vertrauen, Überlassung auf Treu und Glauben«]