Fremdwörterlexikon
Fideikommiss
Fi|de|i|kom|miss 〈[-de:i-] n. ; Gen.: -es, Pl.: -e; im frühen dt. Recht〉 unveräußerl., meist aus Grundbesitz bestehende, nur als Ganzes vererbl. Vermögensmasse, deren Inhaber nur über ihren Ertrag verfügen konnte [Etym.: < lat. fidei commissum »auf Treu u. Glauben Anvertrautes«; zu fides »Treue, Glauben« + committere »anvertrauen«]
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