Fremdwörterlexikon
Fas
Fas 〈n. ; Gen.: -; Pl.: unz. ; im antiken Rom〉 Gesamtheit des nach göttlichem Gesetz im Unterschied zum menschlichen Recht Erlaubten; Ggs.: Nefas [Etym.: lat. , »göttliches Recht, das Erlaubte«]
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