Fremdwörterlexikon
Extraordinarium
Ex|tra|or|di|na|ri|um 〈n. ; Gen.: -s, Pl.: -ri|en〉 außerordentl. Haushaltsplan (des Staates), der die einmaligen Einnahmen u. Ausgaben umfasst [Etym.: lat. , »das Außerordentliche, Außergewöhnliche«] 
Die Buchstabenfolge ex|tr… kann auch ext|r… getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. -trahieren, -trakt (→ a. s. sub|trahieren, Kon|trakt).
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