Fremdwörterlexikon
Extrahent
Ex|tra|hẹnt 〈m. ; Gen.: -en, Pl.: -en〉1. jmd. , der etwas extrahiert, herausschreibt
2. 〈Rechtsw. 〉 jmd. , auf dessen Antrag eine Verfügung erlassen wird [Etym.: < lat. extrahens, Part. Präs. zu extrahere »herausziehen«]
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