Fremdwörterlexikon
Externer
Ex|tẹr|ne(r) 〈f. ↑ DT:2 (m. ↑ DT:1)〉1. Schüler(in) einer Schule, der (die) nicht im Internat wohnt
2. Schüler(in), dem (der) eine Schule zur Abschlussprüfung zugewiesen wird, die er (sie) vorher nicht besucht hat; Ggs.: Interne(r)
Ex|tẹr|ne(r) 〈f. ↑ DT:2 (m. ↑ DT:1)〉1. Schüler(in) einer Schule, der (die) nicht im Internat wohnt
2. Schüler(in), dem (der) eine Schule zur Abschlussprüfung zugewiesen wird, die er (sie) vorher nicht besucht hat; Ggs.: Interne(r)