Fremdwörterlexikon
exklusiv
ex|klu|siv 〈Adj. 〉1. ausschließend, nur für bestimmte Personen od. Zwecke bestimmt; in einer Illustrierten \~ über eine Entführung berichten
2. (gesellschaftl.) abgeschlossen, abgesondert, sich gegenüber anderen abhebend (u. in der allgemeinen Wertschätzung hoch stehend); eine \~e Gesellschaft; ein \~er Kreis
3. höchsten Ansprüchen genügend, luxuriös, teuer; ein \~es Geschäft [Etym.: < engl. exclusive »sich absondernd«; zu lat. excludere »ausschließen«]
ex|klu|siv 〈Adj. 〉1. ausschließend, nur für bestimmte Personen od. Zwecke bestimmt; in einer Illustrierten \~ über eine Entführung berichten
2. (gesellschaftl.) abgeschlossen, abgesondert, sich gegenüber anderen abhebend (u. in der allgemeinen Wertschätzung hoch stehend); eine \~e Gesellschaft; ein \~er Kreis
3. höchsten Ansprüchen genügend, luxuriös, teuer; ein \~es Geschäft [Etym.: < engl. exclusive »sich absondernd«; zu lat. excludere »ausschließen«]