Fremdwörterlexikon
Exequatur
Ex|e|qua|tur 〈n. ; Gen.: -s, Pl.: -tu|ren〉 Bestätigung eines Konsuls in seinem Amt; das \~ erteilen [Etym.: < lat. exsequatur »man möge vollziehen«] 
Die Buchstabenfolge ex|e… kann auch e|xe… getrennt werden.
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