Fremdwörterlexikon
Exemtion
Ex|em|ti|on 〈f. ; Gen.: -, Pl.: -en〉1. Befreiung von bestimmten Lasten od. Pflichten
2. Befreiung von der bischöfl. Gerichtsbarkeit u. Unterstellung unter einen höheren Vorgesetzten od. unter den Papst selbst [Etym.: < lat. exemptio »Befreiung«]
 
Die Buchstabenfolge ex|e… kann auch e|xe… getrennt werden.
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