Fremdwörterlexikon
Exemtion
◆ Ex|em|ti|on 〈f. ; Gen.: -, Pl.: -en〉1. Befreiung von bestimmten Lasten od. Pflichten
2. Befreiung von der bischöfl. Gerichtsbarkeit u. Unterstellung unter einen höheren Vorgesetzten od. unter den Papst selbst [Etym.: < lat. exemptio »Befreiung«]
◆ Die Buchstabenfolge ex|e… kann auch e|xe… getrennt werden.
◆ Ex|em|ti|on 〈f. ; Gen.: -, Pl.: -en〉1. Befreiung von bestimmten Lasten od. Pflichten
2. Befreiung von der bischöfl. Gerichtsbarkeit u. Unterstellung unter einen höheren Vorgesetzten od. unter den Papst selbst [Etym.: < lat. exemptio »Befreiung«]
◆ Die Buchstabenfolge ex|e… kann auch e|xe… getrennt werden.