Fremdwörterlexikon
exemt
◆ ex|ẹmt 〈Adj. 〉 von bestimmten Lasten od. Pflichten befreit; Syn. eximiert [Etym.: < lat. exemptum, Part. Perf. zu eximere »wegnehmen, freimachen«]
◆ Die Buchstabenfolge ex|e… kann auch e|xe… getrennt werden.
◆ ex|ẹmt 〈Adj. 〉 von bestimmten Lasten od. Pflichten befreit; Syn. eximiert [Etym.: < lat. exemptum, Part. Perf. zu eximere »wegnehmen, freimachen«]
◆ Die Buchstabenfolge ex|e… kann auch e|xe… getrennt werden.