Fremdwörterlexikon
Exekutor
Ex|e|ku|tor 〈m. ; Gen.: -s, Pl.: -to|ren〉1. Vollstrecker
2. 〈österr. a. 〉 Gerichtsvollzieher [Etym.: → Exekution, exekutieren]
 
Die Buchstabenfolge ex|e… kann auch e|xe… getrennt werden.
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