Fremdwörterlexikon
Exekutive
Ex|e|ku|ti|ve 〈 [-və] f. ; Gen.: -; Pl.: unz. 〉 Teil der Staatsgewalt, der den Vollzug der von Judikative u. Legislative aufgestellten Rechtsnormen u. Entscheidungen zu gewährleisten hat; Syn. exekutive Gewalt [Etym.: < frz. exécutif »ausübend, vollziehend«] 
Die Buchstabenfolge ex|e… kann auch e|xe… getrennt werden.
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