Fremdwörterlexikon
exekutieren
ex|e|ku|tie|ren 〈V. 〉1. ein Urteil \~ vollziehen, vollstrecken
2. jmdn. \~ hinrichten
3. 〈österr. a. 〉 pfänden [Etym.: < Exekution + frz. exécuter »ausführen, vollziehen, hinrichten«]
 
Die Buchstabenfolge ex|e… kann auch e|xe… getrennt werden.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: exekutieren