Fremdwörterlexikon
Exeat
Ẹx|e|at 〈n. ; Gen.: -; Pl.: unz. 〉 Erlaubnisschein des Bischofs für einen Geistlichen, in einem anderen Sprengel Amtshandlungen vorzunehmen [Etym.: lat. , »Er gehe hinaus!«; zu exire »hinausgehen«] 
Die Buchstabenfolge ex|e… kann auch e|xe… getrennt werden.
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