Fremdwörterlexikon
			
						
			Exeat
                        
◆ Ẹx|e|at 〈n. ; Gen.: -; Pl.: unz. 〉 Erlaubnisschein des Bischofs für einen Geistlichen, in einem anderen Sprengel Amtshandlungen vorzunehmen [Etym.: lat. , »Er gehe hinaus!«; zu exire »hinausgehen«]
◆ Die Buchstabenfolge ex|e… kann auch e|xe… getrennt werden.
			
		
		◆ Ẹx|e|at 〈n. ; Gen.: -; Pl.: unz. 〉 Erlaubnisschein des Bischofs für einen Geistlichen, in einem anderen Sprengel Amtshandlungen vorzunehmen [Etym.: lat. , »Er gehe hinaus!«; zu exire »hinausgehen«]
◆ Die Buchstabenfolge ex|e… kann auch e|xe… getrennt werden.

