Fremdwörterlexikon
Exceptio
Ex|cẹp|tio 〈f. ; Gen.: -, Pl.: -o|nes; Rechtsw. 〉 Bestreiten der in der Klage vorgebrachten Behauptung durch Anführen gegenteiliger beweiskräftiger Tatsachen, Einrede [Etym.: lat. , »Ausnahme«]
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