Fremdwörterlexikon
Disziplinargewalt
◆ Dis|zi|pli|nar|ge|walt 〈f. ; Gen.: -; Pl.: unz. 〉 die dem Staat seinen Beamten u. Soldaten gegenüber zustehende Gewalt u. das Recht, Disziplinarstrafen zu verhängen, Dienststrafgewalt
◆ Die Buchstabenfolge dis|zi|pl… kann auch dis|zip|l… getrennt werden.
◆ Dis|zi|pli|nar|ge|walt 〈f. ; Gen.: -; Pl.: unz. 〉 die dem Staat seinen Beamten u. Soldaten gegenüber zustehende Gewalt u. das Recht, Disziplinarstrafen zu verhängen, Dienststrafgewalt
◆ Die Buchstabenfolge dis|zi|pl… kann auch dis|zip|l… getrennt werden.