Fremdwörterlexikon
Disziplinargewalt
Dis|zi|pli|nar|ge|walt 〈f. ; Gen.: -; Pl.: unz. 〉 die dem Staat seinen Beamten u. Soldaten gegenüber zustehende Gewalt u. das Recht, Disziplinarstrafen zu verhängen, Dienststrafgewalt 
Die Buchstabenfolge dis|zi|pl… kann auch dis|zip|l… getrennt werden.
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