Fremdwörterlexikon
Distrikt
Dis|trịkt auch: Dist|rịkt 〈m. ; Gen.: -s, Pl.: -e〉1. Verwaltungsbezirk
2. abgeschlossener Bereich [Etym.: < mlat. districtus »Gerichtszwang, Gerichtsgebiet«; zu lat. distringere »auseinander ziehen, straff spannen, zwingen«]
 
Die Buchstabenfolge dis|t… kann auch di|st… getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. -trahieren, -tribuieren (→ a. s. kontrahieren, kontribuieren).
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