Fremdwörterlexikon
			
						
			Distanzgeschäft
                        
◆ Dis|tạnz|ge|schäft 〈n. ; Gen.: -(e)s, Pl.: -e; Wirtsch. 〉 Geschäft zwischen Personen an verschiedenen Orten, Fernkauf bzw. -verkauf; Ggs.: Lokogeschäft
◆ Die Buchstabenfolge dis|t… kann auch di|st… getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. -trahieren, -tribuieren (→ a. s. kontrahieren, kontribuieren).
			
		
		◆ Dis|tạnz|ge|schäft 〈n. ; Gen.: -(e)s, Pl.: -e; Wirtsch. 〉 Geschäft zwischen Personen an verschiedenen Orten, Fernkauf bzw. -verkauf; Ggs.: Lokogeschäft
◆ Die Buchstabenfolge dis|t… kann auch di|st… getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. -trahieren, -tribuieren (→ a. s. kontrahieren, kontribuieren).

